Asbestsanierung vom Fachbetrieb

Vor allem im Brandschutz wurde in der Vergangenheit Asbest als Baumaterial eingesetzt. In vielen älteren Häusern ist daher Asbest immer noch vorzufinden. Asbest wurde aber in aller Regel "verdeckt" eingebaut, so dass die Asbesthaltigkeit vieler Materialien und Wand- bzw. Deckenverkleidungen von einem Nichtfachmann kaum erkannt werden können. Der Hauseigentümer hat aber in jedem Falle für den gesundheitlich einwandfreien Zustand seines Gebäudes zu sorgen. Er haftet im Rahmen der Zustandshaftung auch für Schadstoffe in Gebäuden.

Einmal abgesehen von der Gefährdung der eigenen Gesundheit, gibt es also auch aus Haftungsgründen eine zwingende Notwendigkeit, eine unter Umständen mögliche Asbestsanierung nicht auf die lange Bank zu schieben.




Die Sanierung von Asbest

Asbest kann erhebliche Gesundheitsschädigungen beim Menschen hervorrufen. So hat zum Beispiel Asbest eine nachgewiesene krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Insbesondere bei der Sanierung von Gebäuden können Schadstoffe frei werden, die unter Umständen sogar eine Asbestuntersuchung notwendig machen. Auf Grund der nachweislich hohen Gesundheitsgefährdung durch diesen Schadstoff gibt es behördlich fest geschriebene Asbest Grenzwerte, die einzuhalten sind.

Daher verlangt der Gesetzgeber höchste Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Asbest. Eine Asbestsanierung kann und darf daher nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden. Es gibt sogar genaue gesetzlicher Regelungen für die Asbestsanierung, die in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 formuliert werden, die sich mit Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten befasst. Danach sind Faserfreisetzungen vom Zeitpunkt der Abfallaufnahme bis zur Entsorgung zu vermeiden. Spezifiziert wird dies durch das Merkblatt der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle.

Die von uns durchzuführenden Arbeiten werden gemäß der TRGS 519 bei den Behörden angemeldet. Das Entfernen folgender festgebundener asbesthaltiger Materialien wird von uns fachgerecht ausgeführt:

- Wellasbestplatten
- Schindeln, Fassadenplatten mit Asbest
- sonstige asbesthaltige Platten
- Asbestrohre und - kanäle
- Unterdecken mit Asbestfasern

Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Entfernung schwachgebundener asbesthaltiger Materialien, wie zum Beispiel

- Zwischendecken
- Matten
- Flexplatten
- Oberflächenkleber
- Pappen
- Isolierungen
- Schnüre
- Dichtungen
- Nachtspeicheröfen


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